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   OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2012 - 1 MB 24/12   

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OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2012 - 1 MB 24/12 (https://dejure.org/2012,87660)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.07.2012 - 1 MB 24/12 (https://dejure.org/2012,87660)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - 1 MB 24/12 (https://dejure.org/2012,87660)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 2 B 25/12
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2012 - 1 MB 24/12
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1991 - 7 B 241/91

    Muß man die Schließung eines Fensters durch Bebauung des Nachbargrundstücks

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2012 - 1 MB 24/12
    Es ist bereits zweifelhaft, ob bei der hier zulässigen geschlossenen Bauweise die in der Grenzwand vorhandenen Fenster der Antragstellerinnen bei der Anwendung des Rücksichtnahmegebots zu berücksichtigen sind (vgl. dazu: OVG Münster, Beschl. v. 31.01.1991 - 7 B 241/91 - BRS 52 Nr. 179 - verneinend; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.01.2011 - 1 ME 275/10 - offen gelassen).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2011 - 1 ME 275/10

    Widerspruch gegen die Baugenehmigug eines Nachbarvorhabens aufgrund der baulich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2012 - 1 MB 24/12
    Es ist bereits zweifelhaft, ob bei der hier zulässigen geschlossenen Bauweise die in der Grenzwand vorhandenen Fenster der Antragstellerinnen bei der Anwendung des Rücksichtnahmegebots zu berücksichtigen sind (vgl. dazu: OVG Münster, Beschl. v. 31.01.1991 - 7 B 241/91 - BRS 52 Nr. 179 - verneinend; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.01.2011 - 1 ME 275/10 - offen gelassen).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2021 - 1 MB 7/21

    Rücksichtnahmeverstoß bei Beeinträchtigung einer grenzständigen Giebelwand mit

    Dabei legt der Senat seiner Prüfung - wie offensichtlich auch das Verwaltungsgericht - zugunsten des Antragstellers zugrunde, dass die in der westlichen Grenzwand seines Wohnhauses in allen Geschossen befindlichen Fenster bei der Anwendung des Rücksichtnahmegebots zu berücksichtigen sind, sie mithin im Grundsatz eine abwägungserhebliche schutzwürdige Position darstellen (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, a.a.O. [Rn. 18]), die bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen ausschlaggebend sein kann (zu den möglichen Zweifeln an diesem Ansatz vgl. Beschluss des Senats vom 23.07.2012 - 1 MB 24/12 -, n.v.).

    Abgesehen davon, dass etwaiger Bestandsschutz lediglich die Antragsgegnerin und gegebenenfalls den Beigeladenen hindern könnte, eine Schließung der Fenster zu verlangen, dem Antragsteller aber keine öffentlich-rechtliche Rechtsposition gegen eine die Fenster beeinträchtigende Bebauung auf dem Nachbargrundstück des Beigeladenen vermittelte (OVG NRW, Beschluss vom 31.01.1991 - 7 B 241/91 -, juris [Rn. 7]; OVG Saarl., Urteil vom 23.06.1992 - 2 R 50/91 -, juris [Rn. 38]; Beschluss des Senats vom 23.07.2012 - 1 MB 24/12 -, n.v.), ist Bestandsschutz vom Antragsteller auch nicht nachgewiesen worden.

    Es ist vielmehr Sache des Bauherrn, sein Gebäude grundsätzlich so anzuordnen, dass die für die Belichtung und Belüftung notwendige freie Fläche auf seinem eigenen Grundstück vorgehalten wird oder er jedenfalls die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks durch Baulasten oder Grunddienstbarkeiten sichert (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 20.05.1985 - Nr. 14 B 84 A. 593 -, BauR 1986, 193; OVG Saarl., Urteil vom 23.06.1992 - 2 R 50/91 -, a.a.O. [Rn. 37]; Beschluss des Senats vom 23.07.2012 - 1 MB 24/12 -, n.v.).

  • VG Schleswig, 04.02.2021 - 2 B 58/20

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

    Die "übermäßige" Nutzung des Grundstücks führt nicht dazu, dass der Nachbar/Bauherr - unter Verzicht auf eigene Bebauungsmöglichkeiten - die Belichtung des Gebäudes zu gewährleisten hat (VG Schleswig, Beschluss vom 14.05.2012 - 2 B 25/12 -, bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 23.07.2012 - 1 MB 24/12, wobei sogar offen gelassen wurde, ob die in der Grenzwand vorhandenen Fenster überhaupt bei der Anwendung des Rücksichtnahmegebots zu berücksichtigen seien; OVG Saarland, Urteil vom 23.06.1992 - 2 R 50/51 - OVG Münster, Beschluss vom 31.01.1991 - 7 B 241/91 -).

    Bestandsschutz vermittelt ein Abwehrrecht gegen bauordnungsbehördliche Anordnungen, nicht aber ein Abwehrrecht des Eigentümers gegen den Nachbarn (OVG Schleswig, Beschluss vom 23.12.2012 - 1 MB 24/12 - OVG Münster, Beschluss vom 31.01.1991 - 7 B 241/91 -).

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